Ghostwriting-Service Dr. Rainer Hastedt

Fachtexte, White Papers, statistische Auswertungen

Ghostwriter für Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten

Der Markt für das Ghostwriting kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten ist in mehrfacher Hinsicht intransparent. Ich kenne keine verlässlichen Daten über die Größe dieses Marktes und weiß nicht, wie hoch die Marktanteile der bekanntesten Anbieter sind.

Auf mehreren Websites wird die Auffassung vertreten, es gebe beim Ghostwriting kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten unterschiedliche Qualitätsniveaus. Es soll daher Anbieter geben, die bessere Qualität liefern als andere, was die Kunden an den Noten merken müssten, die sie für die Ghostwriter-Texte erhalten.

Ich kenne keine überzeugenden Belege für eine solche Segmentierung. Ich habe auf Anbieter-Websites wörtliche Zitate von angeblichen Kunden gelesen, die ihren Ghostwriter in den höchsten Tönen loben. Wer diese Kunden sind und wie man sie kontaktieren kann, blieb leider im Dunkeln. Ich habe auch gelesen, man könne von den Preisen auf die Qualität der eingesetzten Ghostwriter schließen. Warum dies für Ghostwriter von Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten zutreffen soll, blieb offen.

Wie können Sie Angebote für das Ghostwriting kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten beurteilen?

Die meines Erachtens beste Möglichkeit besteht darin, die Geschäftsmodelle der auf diesem Markt tätigen Ghostwriter und Vermittler betriebswirtschaftlich zu betrachten. Sie können auf diese Weise die am Markt erzielten Preise einschätzen, für wen das Ghostwriting kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten profitabel sein kann, für wen eine derartige Ghostwriter-Tätigkeit infrage kommt und was es mit der Vorstellung auf sich hat, ein Ghostwriter von Dissertationen und Abschlussarbeiten könne sein Qualitätsniveau variieren.

Ich beginne mit einer kurzen Zusammenfassung der für mein Thema bedeutsamen zivilrechtlichen Aspekte von Ghostwriting-Verträgen für komplette Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten. Hierbei interessiert vor allem, welche Nachteile sittenwidrige Verträge für den Ghostwriter und den Kunden haben.

Danach erläutere ich sehr ausführlich, welche Mindesthonorare ein selbständiger Ghostwriter für die Erstellung kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten verlangen muss um hiervon leben zu können. Meine Kalkulation gilt auch, wenn der Ghostwriter seine Leistungen für Vermittler erbringt.

Im letzten Teil dieses Artikels beschäftige ich mich mit den tatsächlichen Preisen für das Ghostwriting kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten. Anhand meiner Kalkulation zeigt sich, dass dieser Markt nur für Vermittler ein akzeptables Gewinnpotenzial haben kann. Für diejenigen, die die Texte schreiben, für die Ghostwriter, ist dieser Markt dagegen höchst unattraktiv. Das Ghostwriting kompletter Dissertationen und Abschlussarbeiten ist daher nur für Leute wirtschaftlich zu rechtfertigen, die sich vorübergehend über Wasser halten wollen, zum Beispiel weil sie nach dem Studium noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben.

Im letzten Teil dieses Artikels erläutere ich außerdem, warum das in meiner Kalkulation vorausgesetzte Ziel des Ghostwriters, eine Abschlussarbeit von guter Qualität zu erstellen erforderlich ist. Abstriche beim Qualitätsziel - und damit beim voraussichtlichen Zeitaufwand des Ghostwriters - haben den Nachteil, dass der Kunde damit rechnen muss, einen für seine Zwecke ungeeigneten Ghostwriter-Text zu erhalten.

Das Ghostwriting kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten aus rechtlicher Sicht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf schreibt über das Ghostwriting kompletter Dissertationen und Abschlussarbeiten (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2011, Aktenzeichen I-20 U 116/10):

»Es geht der Sache nach .. darum, dass Abschlussarbeiten zum Erwerb akademischer Grade unter falschem Namen erstellt werden, wobei davon auszugehen ist, dass alle Beteiligten wissen, dass diese Arbeiten auch zum Erwerb des akademischen Abschlusses eingereicht werden. Dass dies jedenfalls sittenwidrig ist und von der Rechtsordnung nicht gebilligt wird, bedarf keiner vertieften Erörterung.«

»Hieran ändert auch der ‚Disclaimer' ... nichts, wonach die Leistungen nur zu Übungszwecken angeboten werden. Dieser Hinweis dürfte auch von den Lesern der Internetseite nicht ernst genommen werden auch nicht ernst gemeint sein. Es ist nämlich lebensfremd, anzunehmen, dass jemand für einen reinen Übungstext, den er nicht als eigenen ausgeben darf, über 10.000,00 € zahlen würde.«

Nach Auffassung des Gerichts soll eine Allgemeine Geschäftsbedingung von der Art »Alle von Ghostwritern erstellten Dissertationen und Abschlussarbeiten dienen nur zu Übungszwecken« nicht ernst gemeint sein und von den Kunden auch nicht ernst genommen werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht dazu:

»Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig« (§ 118 BGB).

Man könnte daher vermuten, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Einreichen einer von einem Ghostwriter erstellten Prüfungsarbeit untersagen, für nichtig hält.

Ein anderer Ansatz, den ich in meinem Ratgeber Wissenschaftliches Ghostwriting ausführlich erläutert habe, basiert auf § 133 BGB:

»Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften« (§ 133 BGB).

Nach dieser Vorschrift muss vor allem die Interessenlage der beiden Vertragspartner berücksichtigt werden und der mit dem Vertrag verfolgte Zweck. Vertragsklauseln müssen demnach so ausgelegt werden, wie sie wirklich gemeint sind. Ein sittenwidriger Ghostwriting-Vertrag kann daher nicht durch einen geschickt formulierten Vertragstext legalisiert werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, die darauf abzielen, dem Ghostwriting kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten einen legalen Anstrich zu geben (»nur zu Übungszwecken«, »darf nicht an Hochschulen eingereicht werden« usw.) sind, je nach Sichtweise, entweder nichtig und damit völlig bedeutungslos (§ 118 BGB) oder so auszulegen, wie sie wirklich gemeint sind (§ 133 BGB).

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf handelt ein Ghostwriter, der komplette Dissertationen und Abschlussarbeiten erstellt sittenwidrig. Der einem solchen Arbeitsauftrag zugrunde liegende Ghostwriting-Vertrag ist daher nichtig.

Der Ghostwriter hat in diesem Fall keine Möglichkeit, sein Honorar einzuklagen; wegen des nichtigen Ghostwriting-Vertrags fehlt ihm die Anspruchsgrundlage.

Für den Kunden entfällt bei einem sittenwidrigen Ghostwriting-Vertrag die gesetzliche Mängelgewährleistung. Liefert der Ghostwriter eine unbrauchbare Dissertation, Bachelor- oder Masterarbeit, so kann der Kunde keine Nachbesserung erzwingen.

Alle zu einem sittenwidrigen Ghostwriting-Vertrag gehörenden Vertragsbestandteile sind nichtig. Dies gilt auch für die vereinbarte Diskretion. Der Ghostwriter darf daher im Fall eines sittenwidrigen Ghostwriting-Vertrags öffentlich darauf hinweisen, der Verfasser seines Texts zu sein.

Eine vom Ghostwriter erstellte Dissertation, Bachelor- oder Masterarbeit gehört in der Regel zu den Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dies ist für eine Dissertation oder Abschlussarbeit zutreffend, wenn der Aufbau und die Auswahl der Inhalte persönliche Züge haben, das heißt nicht nur auf sachlichen Erwägungen beruhen, sondern irgendwie originell sind. Für eine Bachelorarbeit, die nur Bekanntes nach gängigem Schema wiedergibt kann Urheberrechtsschutz wegen fehlender persönlicher Züge zu verneinen sein.

Im Fall eines sittenwidrigen Ghostwriting-Vertrags verbleiben alle Nutzungsrechte an der erstellten Dissertation oder Abschlussarbeit beim Ghostwriter; wegen der Nichtigkeit des Ghostwriting-Vertrags hat keine Übertragung von Nutzungsrechten stattgefunden. Der Kunde darf eine vom Ghostwriter erstellte urheberrechtlich geschützte Dissertation oder Abschlussarbeit in diesem Fall ohne Erlaubnis des Ghostwriters nur in abgewandelter Form nutzen (siehe dazu meinen Ratgeber Text-Plagiat, Kapitel Spezialfälle / Wissenschaftliche Texte).

Ein Kunde kann zu Unrecht gezahltes Geld normalerweise zurückfordern. Der Kunde leistet zum Beispiel eine Anzahlung und der Ghostwriter bleibt trotzdem untätig, weil er kein Interesse daran hat, die bestellte Masterarbeit zu schreiben.

Im Fall eines sittenwidrigen Ghostwriting-Vertrags ist diese Möglichkeit durch § 817 BGB ausgeschlossen. Ein Kunde, der für das Ghostwriting einer Dissertation oder Abschlussarbeit bezahlt hat, muss daher einkalkulieren, dass er sein Geld nicht auf dem Gerichtsweg zurückerlangen kann, selbst wenn er das gesamte Honorar im Voraus bezahlt hat und der Ghostwriter nicht liefert.

Im Fall eines sittenwidrigen Ghostwriting-Vertrags wäre eine Erstattung auf dem Klageweg möglich, wenn das zuständige Gericht den sittenwidrigen Ghostwriting-Vertrag in eine Geschäftsführung ohne Auftrag umdeutet und damit § 817 BGB umgeht. Dieser Ausweg kommt infrage, wenn § 817 BGB zu einem sehr ungerecht wirkenden Ergebnis führen würde. Mir ist bislang kein Fall bekannt, in dem ein deutsches Zivilgericht einen sittenwidrigen Ghostwriting-Vertrag in eine Geschäftsführung ohne Auftrag umgedeutet hat.

Die Kalkulation von Ghostwriter-Honoraren für komplette Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten

Ich werde jetzt Mindesthonorare ermitteln, die ein freiberuflicher Ghostwriter meiner Ansicht nach für das Schreiben von Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten verlangen muss. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, die Attraktivität dieses Marktes, die Preise von Vermittlern und das zu erwartende Qualitätsniveau einzuschätzen.

Als Ausgangspunkt dient der vom Ghostwriter festgelegte Zielwert für den steuerlichen Gewinn in den nächsten zwölf Monaten. Der steuerliche Gewinn ist gleich Betriebseinnahmen plus Umsatzsteuer minus Betriebsausgaben minus Vorsteuer.

Dem Ghostwriter bleibt vom steuerlichen Gewinn nur ein Teil als verfügbares Einkommen. Abzuziehen sind die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer (vermindert um die Vorsteuer), die Sozialabgaben (zumindest Krankenkassenbeiträge) und Aufwendungen für die Altersvorsorge.

Ich nehme an, dass der Ghostwriter einen Zielwert für den steuerlichen Gewinn in den nächsten zwölf Monaten in Höhe von 40.000,- Euro anstrebt. Dieser Wert ist niedrig, meines Erachtens aber sinnvoll, weil ich Mindesthonorare kalkulieren will.

Für die voraussichtlichen Brutto-Betriebsausgaben des Ghostwriters (Betriebsausgaben plus Vorsteuer) veranschlage ich 4.000,- Euro für die nächsten zwölf Monate. Dieser niedrig angesetzte Betrag umfasst insbesondere alle Aufwendungen des Ghostwriters für die erforderliche Ausrüstung (zum Beispiel Computer), für das Büro oder Arbeitszimmer, für Werbung und Marketing, für Internet und Telefonie, für Fachliteratur, für Dienstfahrten und erforderliches Büromaterial.

Der Ghostwriter benötigt daher in den nächsten zwölf Monaten einen Umsatz (Betriebseinnahmen plus Umsatzsteuer) in Höhe von 44.000,- Euro.

44.000 € - 4.000 € = 40.000 € = Zielwert

Der Ghostwriter hat 365 Tage Zeit, um den angestrebten Umsatz zu erzielen.

Von den 365 Tagen gehen ab:

  • 115 Tage (Samstage, Sonntage, Feiertage)
  • 20 Tage Urlaub
  • 5 Tage wegen Krankheit
  • 35 Tage für Organisation, Buchhaltung und Verwaltung
  • 30 Tage für Fortbildung
  • 30 Tage für Akquise und Marketing

Dem Ghostwriter verbleiben somit 130 Tage für die Bearbeitung seiner Kundenaufträge. Diese 130 Tage sind die abrechenbaren Arbeitstage des Ghostwriters.

Der Ghostwriter muss folglich 338,46 Euro pro Arbeitstag veranschlagen (44.000 € geteilt durch 130 Tage). Dieser Wert ist der Tagessatz des Ghostwriters (Brutto-Wert, einschließlich Umsatzsteuer).

Der Ghostwriter hat auf dieser Basis einen Stundensatz in Höhe von 42,31 Euro (Brutto-Wert).

Ghostwriting-Verträge zum Schreiben kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten sind, wie oben erläutert, sittenwidrig und damit nichtig. Der Ghostwriter kann daher auf Basis eines solchen Ghostwriting-Vertrags keine Nutzungsrechte übertragen. Die Leistung des Ghostwriters unterliegt daher im Fall eines sittenwidrigen Ghostwriting-Vertrags dem allgemeinen Steuersatz (siehe Abschnitt 12.7 Absatz 7 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).

Für den Ghostwriter ergibt sich daher ein Netto-Stundensatz in Höhe von 35,55 Euro (42,31 € geteilt durch 1,19).

Der Stundensatz in Höhe von 35,55 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer ist als Mindestsatz für einen selbständigen Ghostwriter zu verstehen. Anhand des Berechnungsverfahrens lässt sich auch ein deutlich höherer Stundensatz rechtfertigen. Der Ghostwriter muss wegen seiner Kundenstruktur (wenige Kunden, jeweils mit großen oder sehr großen Aufträgen) mit stark schwankenden Monatseinkünften rechnen. Dem Ghostwriter fehlt außerdem die Möglichkeit, Forderungen aus sittenwidrigen Ghostwriting-Verträgen gerichtlich durchzusetzen. Der Ghostwriter könnte beides berücksichtigen, indem er den Zielwert für den steuerlichen Gewinn um einen Risikozuschlag erhöht.

Ich berechne jetzt die Mindesthonorare für das Ghostwriting kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten.

Hierzu beschreibe ich zunächst die Aufgabe:

  • Der Ghostwriter soll ein vom Kunden vorgegebenes Thema behandeln
  • Der Ghostwriter soll die vom Kunden zum Thema gegebenen Hinweise berücksichtigen
  • Der Ghostwriter soll die erforderliche Fachliteratur suchen und auswerten
  • Der Ghostwriter soll überlegen, wie er das Thema behandelt (Gliederung, Kernaussagen)
  • Der Ghostwriter soll den kompletten Text schreiben (einschließlich Literaturverzeichnis und Fußnoten)
  • Der Ghostwriter soll einen Text erstellen, der die Anforderungen der betreffenden Hochschule erfüllt
  • Der Ghostwriter soll die maßgeblichen Zitiervorschriften einhalten
  • Der Ghostwriter soll ordentliche Qualität liefern

Der Ghostwriter muss zum Beispiel im Fall einer Dissertation einen Text erstellen, der die Anforderungen an eine Dissertation erfüllt. Die Forderung, sich an die maßgeblichen Zitiervorschriften zu halten bedeutet vor allem, dass der Ghostwriter immer klar erkennbar darauf hinweisen soll, wenn er fremdes Geistesgut wörtlich oder sinngemäß zitiert und wenn er fremdes Geistesgut in anderer Form für seinen Text verwendet, zum Beispiel wenn er einen Gedanken aus einem anderen Text aufgreift und weiterentwickelt oder wenn er einen Sachverhalt ähnlich darstellt, wie dies ein anderer Autor getan hat.

Mit ordentlicher Qualität meine ich, dass ein kompetenter Ghostwriter einen Text erstellt, der seiner Ansicht nach von guter Qualität ist und von einem kritischen Gutachter mindestens mit »befriedigend« bewertet werden müsste. (Welche Note der Kunde später erhält, kann der Ghostwriter nicht wissen. Es wäre daher fahrlässig, wenn der Ghostwriter versuchen würde, so wenig wie möglich zu tun.)

Ordentliche Qualität heißt unter anderem:

  • Der Ghostwriter schreibt einen eigenständigen Text, begnügt sich nicht nur mit der Reproduktion von fremden Gedanken
  • Der Ghostwriter verweist in Fußnoten nur auf Quellen, die er tatsächlich gesichtet hat
  • Der Ghostwriter hat alle in das Literaturverzeichnis aufgenommenen Quellen tatsächlich für seinen Text verwendet
  • Der Ghostwriter berücksichtigt den aktuellen Stand der Forschung auf dem Gebiet seines Texts

Ich gehe von folgenden Vorgaben aus:

  • Für eine Dissertation beträgt die empfohlene Bearbeitungszeit 24 Monate
  • Für eine Bachelorarbeit beträgt die Bearbeitungszeit laut Prüfungsordnung drei Monate
  • Für eine Masterarbeit beträgt die Bearbeitungszeit laut Prüfungsordnung sechs Monate

Alle drei Zeitangaben gelten unter der Voraussetzung, dass sich der Student oder Doktorand voll auf seine Aufgabe konzentriert.

Ein guter Ghostwriter wird normalerweise deutlich schneller fertig. Der Ghostwriter kann aber das Pech haben, bei der Bearbeitung seines Themas auf unvorhergesehene Schwierigkeiten zu stoßen. Der Ghostwriter sollte dies berücksichtigen und daher wegen des angestrebten Qualitätsniveaus mit drei Wochen Arbeitszeit für einen Monat Bearbeitungszeit kalkulieren.

Hierdurch ergeben sich die folgenden Kostenvoranschläge:

  • Für eine Dissertation rechnet der Ghostwriter mit 72 Wochen Arbeitszeit. Der Ghostwriter veranschlagt daher für eine Dissertation 72*40*42,31 Euro = 121.846,15 Euro (inclusive Umsatzsteuer).
  • Für eine Bachelorarbeit rechnet der Ghostwriter mit neun Wochen Arbeitszeit. Der Ghostwriter veranschlagt daher für eine Bachelorarbeit 9*40*42,31 Euro = 15.230,77 Euro (incl. Umsatzsteuer).
  • Für eine Masterarbeit rechnet der Ghostwriter mit doppelt so viel Arbeitszeit wie für eine Bachelorarbeit (18 Wochen). Der Ghostwriter veranschlagt daher für eine Masterarbeit 30.461,54 Euro (inclusive Umsatzsteuer).

Unter einem Kostenvoranschlag verstehe ich wie üblich eine unverbindliche Kostenschätzung, die der Ghostwriter bei der Abrechnung seiner Leistungen um bis zu 15 Prozent überschreiten darf. Sollte der Ghostwriter bei seiner Arbeit am Kundenprojekt den Eindruck haben, dass er seinen Kostenvoranschlag um mehr als 15 Prozent überschreiten wird, so muss der den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht.

Ein seriöser Ghostwriter beziffert seinen Kostenvoranschlag lieber zu hoch als zu niedrig, damit er das geschätzte Honorar nicht überschreiten muss. Wenn ein Ghostwriter seinen Kostenvoranschlag bewusst niedrig ansetzt, kann Täuschungsabsicht dahinter stehen, zum Beispiel den zu niedrigen Kostenvoranschlag einhalten und sich zum Ausgleich weniger Mühe geben als versprochen oder den Auftrag so bearbeiten, dass es für den Kunden sehr ungünstig wäre, auf eine deutliche Überschreitung des zu niedrigen Kostenvoranschlags mit einer Kündigung zu reagieren.

Die angegebenen Kostenvoranschläge für das Ghostwriting von Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten sind als seriöse Schätzungen gemeint. Ein qualifizierter Ghostwriter kann die veranschlagten Werte für den voraussichtlichen Arbeitsaufwand meines Erachtens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einhalten. Der in die Kostenvoranschläge eingeflossene Stundensatz des Ghostwriters (42,31 Euro brutto) ist, wie erläutert, niedrig angesetzt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das angemessene Honorar für eine auf Basis eines Werkvertrags erbrachte Leistung nicht nur nach dem Arbeitsaufwand bestimmt, sondern auch nach der Bedeutung, die die Leistung für den Auftraggeber hat.

Durch das Schreiben zum Beispiel einer guten Bachelorarbeit trägt der Ghostwriter maßgeblich dazu bei, dass der Auftraggeber sein Studium erfolgreich abschließt und für seine Bachelorarbeit eine ordentliche Note erhält. Außerdem verschafft der Ghostwriter dem Auftraggeber drei frei verfügbare Monate, weil er nichts für seine Bachelorarbeit tun muss. Man kann das Ghostwriter-Honorar in Höhe von 15.230,77 Euro (inclusive Umsatzsteuer) wegen dieser Vorteile für zu niedrig halten.

Die tatsächlichen Ghostwriter-Honorare für komplette Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten

Ein selbständiger Ghostwriter kann für Direktkunden arbeiten oder für Vermittler (auch Agenturen genannt).

Die im letzten Abschnitt kalkulierten Mindesthonorare gelten für beide Fälle. Für einen selbständigen Ghostwriter gibt es auch bei einer Zusammenarbeit mit Vermittlern keine Garantie für regelmäßige Mindestumsätze. Ein Vermittler kann zum Beispiel die Zusammenarbeit mit dem Ghostwriter beenden, weil er andere Ghostwriter gefunden hat, die ihm besser gefallen. Ein selbständiger Ghostwriter muss immer in sein Marketing investieren, egal ob er für Direktkunden oder für Vermittler arbeitet.

Die in meine Honorarkalkulation eingeflossenen 30 Tage für Akquise und Marketing sind daher auch dann erforderlich, wenn der Ghostwriter für Vermittler arbeitet.

Das Geschäftsmodell eines Vermittlers besteht darin, Aufträge zu akquirieren, diese Aufträge an Ghostwriter weiterzureichen und den Ghostwritern jeweils nur einen Teil der von den Endkunden gezahlten Honorare gutzuschreiben. Man kann sich den Endkundenpreis eines Vermittlers als das Ergebnis einer Aufschlagskalkulation vorstellen: Der Vermittler zahlt dem Ghostwriter für ein Projekt zum Beispiel 5.000,- Euro und berechnet dem Endkunden 5.000,- Euro plus x Prozent.

Ein Vermittler dürfte die Höhe des Zuschlags x als Betriebsgeheimnis einstufen. Ich gehe davon aus, dass ein Vermittler den Zuschlag variiert, abhängig von der vermuteten Zahlungsbereitschaft des Endkunden und den verfügbaren Ghostwritern. Außerdem kann der Zuschlag von Vermittler zu Vermittler unterschiedlich sein.

Für einen Vermittler wird es einen Mindestwert für den Zuschlag x geben, den er nicht unterscheiten will. Wie niedrig dieser Mindestwert sein kann, hängt bei gegebenem Gewinnziel stark davon ab, mit welchen Geschäftsvolumina der Vermittler rechnet.

Ich nehme an, dass der Mindestwert für den Zuschlag x bei 30 Prozent liegt. In diesem Fall ergeben sich für das Ghostwriting kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten die folgenden Mindesthonorare für ordentliche Qualität:

Ghostwriter direkt
(incl. Umsatzsteuer)
Mit 30% Aufschlag
(incl. Umsatzsteuer)
Dissertation 121.846,15 € 158.400,00 €
Bachelorarbeit 15.230,77 € 19.800,00 €
Masterarbeit 30.461,54 € 39.600,00 €

In der Spalte »Ghostwriter direkt« sehen Sie die Mindestpreise, die Doktoranden oder Studenten bezahlen müssten, wenn sie ihre Dissertation, Bachelor- oder Masterarbeit von einem selbständigen Ghostwriter erstellen lassen und ordentliche Qualität wollen. Ich habe diese Preise im letzten Abschnitt kalkuliert.

In der Spalte »Mit 30% Aufschlag« sehen Sie die Mindestpreise, die Doktoranden oder Studenten bezahlen müssten, wenn sie ihre Prüfungsarbeit bei einem Vermittler kaufen, der dem beauftragten Ghostwriter sein Mindesthonorar zahlt und 30 Prozent aufschlägt. Hierbei setze ich voraus, dass der Vermittler die in der Ghostwriter-Rechnung enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzieht.

Konsequenz:

Ein Vermittler hat wegen des Aufschlags x im Vergleich zu einem selbständigen Ghostwriter einen Kostennachteil. Würden alle selbständigen Ghostwriter die von mir kalkulierten Mindesthonorare verlangen, so könnte der Vermittler diesen Kostennachteil nur ausgleichen, indem er eigene Ghostwriter als Arbeitnehmer beschäftigt. Hierzu müsste der Vermittler in der Lage sein, seine als Arbeitnehmer beschäftigten Ghostwriter auszulasten.

Ich habe mir im Internet mehrere Websites angesehen und dort folgende Endkundenpreise für das Ghostwriting von Dissertationen und Abschlussarbeiten gefunden:

  • Ghostwriting einer kompletten Dissertation ca. 25.000,- Euro (inclusive Umsatzsteuer)
  • Ghostwriting einer kompletten Bachelorarbeit ca. 4.500,- Euro (inclusive Umsatzsteuer)
  • Ghostwriting einer kompletten Masterarbeit ca. 9.000,- Euro (inclusive Umsatzsteuer)

Alle drei Endkundenpreise stammen von Vermittlern und sind als Kostenvoranschläge gemeint, jeweils für die höchste Qualitätsstufe.

Ich nehme an, dass ein Vermittler mit selbständigen Ghostwritern zusammenarbeitet. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Vermittler angeboten hat, einen bei ihm angestellten Arbeitnehmer als Ghostwriter für eine Dissertation, Bachelor- oder Masterarbeit einzusetzen.

Alle drei Endkundenpreise liegen so weit unter den angemessenen Sätzen für ordentliche Qualität, dass die sich daraus ergebenden Honorare für einen selbständigen Ghostwriter indiskutabel sein müssten. (Ghostwriter-Honorar gleich Endkundenpreis minus Aufschlag des Vermittlers.)

Wenn jemand an den angegebenen Endkundenpreisen gut verdient, dann der Vermittler.

Für den Vermittler sind sehr niedrige Endkundenpreise vorteilhaft, weil die Größe des Marktes auch vom Preisniveau abhängt. Nehmen Sie als Beispiel das Ghostwriting von Bachelorarbeiten: Einen Preis in Höhe von 19.800,- Euro würden vermutlich nur sehr wenige Leute zahlen, die angegebenen 4.500,- Euro sind dagegen selbst für Studenten erschwinglich.

Für einen qualifizierten Ghostwriter ist das Erstellen kompletter Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten wegen der sehr niedrigen Honorare in finanzieller Hinsicht unattraktiv. Außerdem handelt es sich hierbei um eine sittenwidrige Tätigkeit, die dem Ansehen des Ghostwriters schaden kann. Ein promovierter Ghostwriter, der Dissertationen und Abschlussarbeiten schreibt verhält sich, verwaltungsrechtlich gesehen, unwürdig, was den Entzug seines Doktortitels rechtfertigt (Näheres dazu in meinem Ratgeber Wissenschaftliches Ghostwriting).

Nach der Motivationstheorie von Herzberg bewirken Mängel bei den Hygienefaktoren - unter anderem eine schlechte Bezahlung und ein geringes Ansehen der Tätigkeit - Unzufriedenheit und damit ein Absinken der Arbeitsleistung unter das persönliche Normalmaß des Ghostwriters. Hinweise dazu finden Sie in meinem Ratgeber Ghostwriter effektiv einsetzen (Kapitel »Die Berufsauffassung«).

Das Ghostwriting von Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten kann für Hochschulabsolventen wirtschaftlich zu rechtfertigen sein, die sich vorübergehend über Wasser halten müssen, weil sie bislang noch keinen passenden Arbeitsplatz gefunden haben.

Viele Kunden wollen nur ihre Prüfung bestehen. Für solche Kunden kommt es nach dem ökonomischen Prinzip darauf an, zumindest die Note »Ausreichend« zu erhalten und möglichst wenig für den Ghostwriter zu bezahlen.

Ein Student oder Doktorand könnte denken, dass die vom Ghostwriter gelieferte Qualität nicht so gut sein wird wie vom Vermittler in Aussicht gestellt und trotzdem auf das Angebot eingehen. Der Kalkül könnte lauten: »Ich bestelle gute Qualität, bekomme deutlich schlechtere Qualität und mache trotzdem ein gutes Geschäft, weil der Ghostwriter billig ist und ich meine Prüfung bestehe.«

Dieser Sichtweise liegt die falsche Vorstellung zugrunde, man könne sich das Qualitätsniveau eines Ghostwriters als kontinuierliche Variable vorstellen: Gibt sich der Ghostwriter viel Mühe, wird die Masterarbeit voraussichtlich mit der Note »Gut« bewertet, gibt sich der Ghostwriter weniger Mühe, wird die Masterarbeit entsprechend schlechter bewertet.

Hierzu ein Beispiel, angeregt durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2007 (Aktenzeichen 12 E 2262/05):

Ein Ghostwriter schreibt Kapitel zwei einer Masterarbeit auf Basis eines Kapitels aus einer Monografie. Der Ghostwriter übernimmt den Aufbau und die Struktur des Kapitels, ändert viele Formulierungen, lässt einige Ausführungen weg, verweist in mehreren Fußnoten des Kapitels auf die Monografie (»Vgl. ..., S. 48 f.«) und fügt Fußnoten ein, die auf andere Quellen verweisen.

Die Arbeitsweise des Ghostwriters erfüllt im Beispiel den Tatbestand der Täuschung. Kapitel zwei der Masterarbeit wirkt, als sei es selbständig verfasst worden und die Monografie nur eine von mehreren Quellen. Kapitel zwei der Masterarbeit ist in Wirklichkeit eine modifizierte Form eines Kapitels der Monografie. Der Ghostwriter hätte hierauf hinweisen müssen (zum Beispiel »Kapitel zwei der vorliegenden Masterarbeit basiert auf ..., S. ...«).

Die zuständige Hochschule hat in diesem Fall das Recht, dem Kunden des Ghostwriters einen mit der Masterarbeit erworbenen Mastertitel abzuerkennen. Entsprechendes gilt für Bachelorarbeiten und Dissertationen.

Wenn der Ghostwriter ordentliche Qualität liefert, dann hält er sich - wie oben erläutert - an die maßgeblichen Zitiervorschriften. Täuschung durch den Ghostwriter ist damit ausgeschlossen. Jeder Versuch des Ghostwriters, das Qualitätsniveau seiner Abschlussarbeit zu reduzieren ist mit der Gefahr verbunden, dass der Kunde dies merkt. Der Ghostwriter wird daher dazu neigen, Abweichungen vom versprochenen Qualitätsniveau zu kaschieren und damit die maßgeblichen Zitiervorschriften zu unterlaufen.

Ein Ghostwriter, der weniger Zeit und Mühe investiert als für ordentliche Qualität erforderlich wäre setzt den Kunden demnach der Gefahr aus, eine unbrauchbare Abschlussarbeit einzureichen.

Der Nachweis von Täuschung ist im Zusammenhang mit Dissertationen und Abschlussarbeiten leicht, was zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Bremen in einem Urteil vom 12. Oktober 2010 (Aktenzeichen 2 A 170/10) ausführlich erläutert.

Für den Nachweis von Täuschung ist unerheblich, ob die Gutachter tatsächlich getäuscht worden sind oder nicht. Unerheblich ist auch, ob der Kandidat mit Täuschungsabsicht gehandelt hat oder nicht.

Für den Nachweis von Täuschung reicht bedingter Vorsatz. Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Kandidat fremdes Geistesgut für seine Arbeit verwendet ohne darauf hinzuweisen. Der Kandidat nimmt in diesem Fall in Kauf, dass die Gutachter die Übernahme des fremden Geistesguts nicht erkennen und das fremde Geistesgut daher als eigenständige Leistung des Kandidaten einstufen.

Der Student oder Doktorand unterschreibt bei Abgabe seiner Arbeit eine Erklärung mit der er versichert, seine Arbeit eigenständig angefertigt und alle verwendeten Hilfsmittel offengelegt zu haben. Der Kandidat weiß daher, dass er alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen ausreichend kenntlich machen muss.

Ein Ghostwriter schreibt zum Beispiel eine Masterarbeit, die fast nur Wissen aus Monografien enthält und für einen Masterabschluss vermutlich zu schlecht wäre. Der Ghostwriter kann versuchen diesen Mangel zu kaschieren, indem er in vielen Fußnoten nicht auf die jeweils verwendete Monografie verweist, sondern auf die in der betreffenden Monografie angegebenen Primärquellen. Dies wäre Täuschung.

Der Kunde würde die Prüfungsbehörde doppelt täuschen, erstens indem er die vom Ghostwriter erstellte Masterarbeit als eigene Masterarbeit ausgibt und zweitens indem er gegen die Pflicht zur korrekten Angabe der verwendeten Quellen verstößt.